Handlungsfeld 3: Arbeit und Beschäftigung
Maßnahme 14
Bildung eines „Runden Tisches Inklusion im Arbeitsleben“
Beschreibung der Maßnahme
Menschen mit Behinderung haben es laut verschiedener Statistiken und Erfahrungen nach wie vor schwer, eine geeignete und passende Ausbildungs- und / oder Arbeits-stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Der Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung liegt unter der Quote von Menschen ohne Behinderung. Weiterhin sind mehr Menschen mit Behinderung von Arbeitslosigkeit betroffen. Außerdem gibt es - trotz Beschäftigungspflicht - immer noch Arbeitgeber, die keine oder nur sehr wenige Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Aus diesen Gründen soll ein Runder Tisch zum Thema „Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“ gegründet werden, der sich für mehr Inklusion in den Be-reichen Ausbildung und Beruf einsetzen wird.
Aufgaben und Ziele des Runden Tisches:
Austausch und Vernetzung
Organisation von Fachtagen/Veranstaltungen, z.B. Inklusive Jobmesse
Informationen zur Inklusion am Arbeitsmarkt und neuen Fördermöglichkeiten
Vorstellung von Best-Practice-Beispielen
Austausch zu aktuellen Themen im Bereich Arbeit und Beschäftigung
Auflösen der Schnittstellenproblematik
Zuständigkeit/ Akteure
Behindertenbeauftragte, Jobcenter, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusions-betriebe, Beratungsstellen, Industrie- und Handelskammer, Integrationsfachdienst, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, Inklusionsamt, Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Bezirk Niederbayern, Handwerkskammer, Behindertenbei-rat, Arbeitgebervertreter, Wirtschaftsförderung der Kommune, Vertreter von Wirtschaftsverbänden, etc.
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
Herbst 2023
Maßnahme 15
Stärkung von Schwerbehindertenvertretungen (SBV) durch den Aufbau eines Netzwerks
Beschreibung der Maßnahme
Schwerbehindertenvertretungen haben die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Doch trotz der gesetzlichen Regelungen ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung insbesondere im Arbeitsleben noch lange nicht selbstverständlich.
Das Netzwerk soll dazu beitragen, die Schwerbehindertenvertretungen durch regel-mäßige Treffen und Erfahrungsaustausch in ihrer Rolle zu stärken und durch fachlichen Input aktuelles Wissen zu vermitteln, um die in diesem Bereich vorhandenen und vielfältigen Ressourcen zum Wohle behinderter Arbeitnehmer optimal zu nutzen.
Zuständigkeit
Integrationsfachdienst
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2023
Das erste Treffen des Netzwerks der Schwerbehindertenvertretungen hat bereits im Oktober stattgefunden. Weitere Treffen sind in Planung.
Maßnahme 16
Planung und Durchführung einer Inklusiven Jobmesse
Beschreibung der Maßnahme
Planung und Durchführung einer inklusiven Jobmesse in Landshut mit dem Ziel der Implementierung von Inklusion in der Arbeitswelt. Die inklusive Jobmesse soll dazu beitragen, den Kontakt zwischen Menschen mit Behinderung und potentiellen Arbeitgebern herzustellen, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse während und im Anschluss an die Jobmesse anzubahnen, Fördermöglichkeiten sowie bestehende und neue Angebote wie z.B. die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) bekannter zu machen und Betriebe für das Thema Inklusion im Arbeitsleben zu sensibilisieren.
Zuständigkeit
Runder Tisch Inklusion im Arbeitsleben
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2025
Maßnahme 17
Vorbildfunktion öffentlicher Arbeitgeber ausbauen durch den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
Beschreibung der Maßnahme
Öffentliche Arbeitgeber und Kommunen beginnen in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX zu verhandeln und zum Abschluss zu bringen.
Zuständigkeit
Öffentliche Arbeitgeber
Kommunen
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2025
Maßnahme 18
Personal von öffentlichen und privaten Arbeitgebern im Umgang mit Menschen mit Behinderung schulen und sensibilisieren
Beschreibung der Maßnahme
Umfassende Schulungen für Führungskräfte, Personalverantwortliche und alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu zentralen Themen im Kontext von Behinderung.
Inhalte dieser Schulungen:
Informationen zu Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen
Vorstellung von Best-Practice-Beispielen von Inklusion im Arbeitsleben
Überblick über Fördermöglichkeiten
Vorstellung von Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
…
Zunächst wird ein Schulungskonzept gemeinsam mit Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten erstellt.
Zuständigkeit
Runder Tisch Inklusion im Arbeitsleben
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2026