Handlungsfeld 5: Erholung, Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus
Maßnahme 26
Entwicklung einer inklusiven Jugendleiter-Card (Juleica) nach Vorbild von bestehenden Ausbildungen (BJR)
Beschreibung der Maßnahme
Inklusion und Teilhabe junger Menschen mit Beeinträchtigungen: das ist die zentrale Herausforderung für die Kinder- und Jugendarbeit. Deshalb möchte sich die Jugendarbeit in der Region Landshut auf den Weg machen, ein inklusives Angebot zu schaffen, um allen Jugendlichen - ob mit und ohne Behinderung - eine Teilhabe ermöglichen.
Durch die inklusive Juleica wird zum einem das Bewusstsein bei den Betreuern für Inklusion geschaffen und zum anderen Inklusion gefördert, indem gezeigt wird, dass auch Jugendliche mit Behinderung als Betreuer und Jugendleiter tätig sein können.
Zuständigkeit/ Akteure
Kreisjugendring
Stadtjugendring
Zeitrahmen
Zeitraum: Konzeptentwicklung 2024, Beginn des Kurses 2025
Empfehlungen an die Kommunen des Landkreises
Umsetzung von inklusiver Jugendarbeit, Ermöglichung der Schulung
Maßnahme 27
Erstellung eines Leitfadens für barrierefreie
Veranstaltungsplanung
Beschreiung der Maßnahme
Erstellung eines Leitfadens zur Planung und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen, um zu gewährleisten, dass Menschen, unabhängig von ihrer individuellen Beeinträchtigung an den Veranstaltungen teilnehmen können.
Der Leitfaden
soll Orientierung geben, wie barrierefreie Veranstaltungen von Anfang an ge-plant und durchgeführt werden können.
soll allen Personen in der Region Landshut zur Verfügung gestellt werden, die Veranstaltungen planen.
wird dem Genehmigungsbescheid zur geplanten Veranstaltung von der Behörde zur Kenntnisnahme beigelegt.
Zuständigkeit/ Akteure
Behindertenbeauftragte
Ordnungsamt
Kommune
Veranstalter
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2024
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Budget für Veranstalter zur Verfügung stellen
Maßnahme 29
Schulungen von (ehrenamtlichen) Mitarbeitern im Umgang mit Menschen mit Behinderung
Beschreibung der Maßnahme
Freizeit-, Sport-, kulturelle und touristische Angebote sollten für alle Menschen nutzbar und zugänglich sein. Eine Voraussetzung hierfür ist Barrierefreiheit. Allerdings betrifft Barrierefreiheit nicht nur die baulichen Voraussetzungen, sondern auch den Umgang und die Haltung der Anbieter und deren Mitarbeiter.
Um die Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren, sollen Schulungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen angeboten werden. Menschen mit Behinderungen sollen als Experten in eigener Sache bei den Schulungen mitwirken.
Inhalte der Schulung (Auswahl):
Leitfaden zur barrierefreien Veranstaltungsplanung
Wording/Vokabular
Behinderungsarten
Zwischenmenschlicher Umgang
Selbsterfahrung (mit Blindenstock gehen, im Rollstuhl fahren)
Ggf. spezielle Module für Sport/Tourismus/Freizeit/Jugendbereich entwickeln
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Behindertenbeauftragte
Organisationen der Behindertenarbeit
Anbieter von Kultur-, Sport-, Freizeit- und Tourismusangeboten
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
Konzepterstellung 2024 – 2026, ab 2026 Durchführung der Schulungen
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Mitarbeitern, die in diesem Bereich tätig sind, die Schulungen ermöglichen
Informationen zur Schulung an örtliche Anbieter, Vereine etc. weitergeben
Maßnahme 30
Landshut als Reiseziel für alle Menschen attraktiv gestalten - Abbau von Barrieren im Bereich Tourismus
Touristische Ziele und Einrichtungen in der Region Landshut werden hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit abgefragt. Die Informationen werden in Veröffentlichungen des Landkreises und der Stadt Landshut, im Wegweiser für Menschen mit Behinderungen sowie auf der Homepage der Inklusiven Region Landshut mithilfe von Piktogrammen dargestellt, damit Gäste mit Behinderungen oder (körperlichen) Einschränkungen notwendige Informationen zur Barrierefreiheit leicht auffinden können.
Langfristig wird ggf. eine Zertifizierung des deutschlandweiten Kennzeichnungssystems „Reisen für alle“ angestrebt bzw. die touristischen Angebote werden in Anlehnung an das Kennzeichnungssystem überprüft und die barrierefreien Angebote entsprechend gekennzeichnet.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Amt für Wirtschaft, Marketing und Tourismus der Stadt Landshut
Sachgebiet Wirtschaft, Kreisentwicklung, Regionalentwicklung, Tourismus des Landkreises Landshut
touristische Verbände und Akteure
Behindertenbeauftragte
Behindertenbeirat
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2027
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Bestehende Angebote hinsichtlich der Barrierefreiheit prüfen, neue Angebote barrierefrei planen und durchführen.
Maßnahme 31
Kennzeichnung von Veranstaltungen/Freizeitangeboten hin-sichtlich der Barrierefreiheit bei Veröffentlichungen - Schaffung von Transparenz
Beschreibung der Maßnahme
Für Menschen mit Behinderung ist es wichtig zu wissen, ob sie Feste und Veranstaltungen besuchen und/oder Freizeitangebote nutzen können. Dazu müssen sie wissen, ob der Veranstalter barrierefreie Angebote zur Verfügung stellt.
Deshalb werden Angebote und Veranstaltungen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, bzw. bei denen es spezielle Angebote für diese Zielgruppe gibt (wie Gebärdensprachdolmetscher oder Informationen in Leichter Sprache) künftig bei Veröffentlichungen entsprechend gekennzeichnet. Die Kennzeichnung kann durch Piktogramme erfolgen.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Amt für Wirtschaft, Marketing und Tourismus der Stadt Landshut
Sachgebiet Wirtschaft, Kreisentwicklung, Regionalentwicklung, Tourismus des Landkreises Landshut
touristische Verbände und Akteure
Zeitrahmen/Stand der Umsetzung
2024
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
vorhandene Piktogramme der Inklusiven Region Landshut nutzen
Maßnahme 32
Inklusive Sportangebote schaffen - Abfrage der Vereine/Sportstätten zum Thema Angebote für Menschen mit Behinderungen/ Barrierefreiheit der Sportstätten
Beschreibung der Maßnahme
Das langfristige Ziel ist es, in der Region Landshut Sportangebote für alle Menschen zugänglich zu machen und inklusive Sportangebote zu etablieren.
Um dieses Ziel erreichen zu können, wird zunächst eine Abfrage bei allen Sportvereinen durchgeführt, ob es bereits solche Angebote gibt und inwieweit die Sportstätten barrierefrei sind. Außerdem sollen die Anbieter hinsichtlich ihrer Bereitschaft abgefragt werden, inklusive Sportangebote zu schaffen.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Sportbeauftragte
Sportverbände
Sportvereine
Behindertenbeauftragte
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2025
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Sportvereine und Sportstätten anhalten, barrierefreie Angebote zu etablieren. Sportvereine und Sportstätten anhalten, barrierefreie Angebote zu etablieren.