Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bringt die Menschen zur Arbeit, zu Freunden, in die Stadt zum Einkaufen, zu Arztterminen und ist vor allem für die Erledigung der Grundversorgung ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Mobilität.
Dabei kommt es darauf an, für alle Menschen gut zugängliche und leicht benutzbare Verkehrsmittel einzusetzen. Mit der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 gesetzlich festgeschrieben (§ 8 Absatz 3 PBefG). Die Barrierefreiheit nützt nicht nur Menschen mit Behinderung, auch Familien mit Kinderwägen, Senioren mit Rollatoren oder auch Reisende mit Gepäck profitieren davon.
Nahverkehrsplanung
Stadt und Landkreis Landshut haben sich im Jahr 2020 auf den Weg gemacht, einen gemeinsamen Nahverkehrsplan für die gesamte Region zu entwickeln.
Damit an dem Planungsprozess Interessenvertreter auf unterschiedlichen Ebenen beteiligt werden können, wurde ein begleitender Arbeitskreis eingerichtet. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertreter*innen der folgenden Behörden/Verbänden/Unternehmen zusammen:
- Stadt und Landkreis Landshut (Aufgabenträger)
- Regierung von Niederbayern
- Verkehrsunternehmen
- Seniorenbeauftragte
- Behindertenbeauftragte
- Fahrgastbeirat
- VCD Kreisverband
- Bürgerinitiative „Mehr ÖPNV – gut gegen Stau!“
Bei der Nahverkehrsplanung wird auch die Umsetzung der Barrierefreiheit, wie es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gefordert wird, thematisiert. Der Ausbau barrierefreier Bushaltestellen, Schulungen von Busfahrer*innen im Umgang mit gesundheitlich und körperlich eingeschränkten Fahrgästen sowie die Bereitstellung von Informationen in leichter und verständlicher Sprache sollen zukünftig dazu beitragen, dass möglichst alle Menschen das Angebot des ÖPNV nutzen können.
Signalkarte für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen für den Stadtbusbereich
„Bitte Rampe herunterlassen!“ steht auf der leuchtend gelben Signalkarte, mit der beispielsweise Rollstuhlfahrer an einer Haltestelle dem Busfahrer schon beim Anfahren signalisieren können, dass er zum erleichterten Einstieg die Rampe herunterlassen soll. Sie muss dabei sichtbar gezeigt werden. Sobald der Busfahrer die Fahrscheine an die Fahrgäste verkauft hat, lässt er dann die Rampe herunter.
Mit der Signalkarte soll die Nutzung des ÖPNVs für Menschen mit Behinderung etwas erleichtert werden. Die Karte ist so große wie eine Postkarte. So hat sie die passende Größe, dass sie einerseits der Busfahrer erkennen kann und andererseits in jede Tasche passt. Erhältlich ist sie im Kundenzentrum der Stadtwerke, Altstadt 74.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadtwerke Landshut https://www.stadtwerke-landshut.de/mobilitaet/busfahren/service-infos/





