Nachteilsausgleich
Behinderungen und Schwerbehinderungen können im Alltag zu Nachteilen führen. Um diese auszugleichen, können Sie sogenannte Nachteilsausgleiche erhalten.
Nachteilsausgleiche sind z. B.
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unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ("Freifahrt"),
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Steuerliche Erleichterungen,
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Parken (Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen)
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Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen
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Rundfunkbeitragsermäßigung
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Ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen oder
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im Arbeitsleben auch Zusatzurlaub und Kündigungsschutz.
Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB) und sind im Schwerbehindertenausweis vermerkt.