Nachteilsausgleiche

Behinderungen und Schwerbehinderungen können im Alltag zu Nachteilen führen. Um diese auszugleichen, können Sie sogenannte Nachteilsausgleiche erhalten. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung (GdB).

 

Nachteilsausgleiche in Ausbildung und Beruf

  • Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben in Schule und Ausbildung Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Unterricht, bei Klassenarbeiten und bei Prüfungen
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub
  • Freistellung von Mehrarbeit
  • Teilzeitarbeit aus behinderungsbedingten Gründen

steuerliche Nachteilsausgleiche

Menschen mit Behinderungen können entweder pauschalisierte Beträge je nach Grad der Behinderung (GdB) oder die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen steuermindernd geltend machen.

Zu den Steuervergünstigungen zählen beispielsweise

  • Kinderfreibeträge,
  • erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten,
  • Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung,
  • Pauschbeträge für Pflegepersonen (Pflegepauschbeträge),
  • Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und -befreiung,
  • absetzbare tatsächliche Kosten für den Arbeitsweg.

Individuelle Auskünfte zu allen steuerlichen Vergünstigungen geben die zuständigen Finanzämter sowie das Zentrum Bayern Familie und Soziales, sofern sie speziell die Behinderung betreffen. Für etwaige Hundesteuern (Blindenführhund, Assistenzhund) ist die jeweilige Kommune zuständig.

Nachteilsausgleiche beim Wohnen

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, die dazu beitragen, geeigneten Wohnraum zu erhalten oder zu sichern. Nachteilsausgleiche gibt es beispielsweise bei der Wohnraumförderung (bzgl. behinderungsgerechter Umbaumaßnahmen), in Form von zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschüssen für den Bau oder Erwerbs eines Eigenheims/einer Eigentumswohnung und bei der Berechnung von Wohngeld.

Auskünfte erhalten Sie bei den Wohnraumberatungsstellen von Stadt und Landkreis Landshut, sowie bei der Wohngeldstelle der Kommunen. 

Nachteilsausgleiche bei der Mobilität

Menschen mit Behinderungen haben – abhängig von Merkzeichen und GdB – Anspruch auf verschiedene Leistungen, die ihre Mobilität erleichtern und diesbezügliche Nachteile ausgleichen:

  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
  • unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson,
  • ggf. Vergünstigungen im Fernverkehr und Flugverkehr,
  • ggf. Leistungen der Kraftfahrzeughilfe,
  • Parkerleichterungen

Nicht-staatliche Nachteilsausgleiche

Auch eine Reihe von privaten Einrichtungen gewähren diverse „freiwillige“ Nachteilsausgleiche, beispielsweise:

  • Eintrittspreisermäßigungen (z. B. für Filme, Theater, Sportveranstaltungen, Museen)
  • Abteile und Sitze, die schwerbehinderten Menschen in Verkehrsmitteln vorbehalten sind
  • bevorzugte Abfertigung in Ämtern
  • Beitragsermäßigungen für Mitglieder von Vereinen, Interessenverbänden etc.
  • Spezialtarife bei einigen Autoherstellern

 

Ausführliche Information zu den Nachteilsausgleichen finden Sie im Wegweiser für Menschen mit Behinderung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.