Inklusion

Obwohl der Begriff „Inklusion“ seit einigen Jahren im deutschen Sprachgebrauch etabliert ist, gibt es bisher keine einheitliche Definition. Vielmehr stehen immer noch unterschiedliche Auslegungen und Akzentsetzungen im Verständnis von Inklusion nebeneinander.

 

Inklusionsverständnis in der Region Landshut

 

Inklusion als Menschenrecht

Inklusion ist nicht nur eine Idee, sondern ein in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebenes Menschenrecht, welches besagt, dass alle Menschen ganz natürlich dazugehören - egal wie sie aussehen, welche Sprache sie sprechen oder ob sie eine Behinderung haben. Niemand darf ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden. 


Perspektivenwechsel

Nicht mehr die Behinderung steht im Mittelpunkt („ein Mensch ist behindert“), sondern die Teilhabebarrieren, die es zu beseitigen gilt („ein Mensch wird behindert“). Behinderung wird also nicht (mehr) als individuelles Problem verstanden, sondern als Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. 


Vielfalt und Teilhabe

Alle Menschen haben das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Entwicklung, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder kultureller Zugehörigkeit. Dieses Recht kann nur umgesetzt werden, wenn die gesamte Gesellschaft bereit ist, sich auf den Prozess der Inklusion einzulassen und entsprechende Strukturen zu schaffen – im Kleinen wie im Großen. Inklusion geht jeden von uns etwas an, denn jeder von uns ist ein Teil von ihr. Sie ist Aufgabe aller Mitglieder der Gesellschaft, nicht nur einzelner Personen oder Institutionen.


Inklusion als Prozess

Inklusion ist ein fortlaufender Prozess. Neben den notwendigen Rahmenbedingungen erfordert er eine kontinuierliche Reflexion. Veränderungen in den Strukturen, aber auch in den Haltungen und Einstellungen aller Menschen sind notwendig, um ein inklusives Gemeinwesen zu erreichen, in dem Menschen mit Behinderungen nicht nur Teil des bestehenden Systems werden, sondern von vornherein selbstverständlich dazugehören. 


Inklusion als Querschnittsaufgabe

Dies kann nur gelingen, wenn Inklusion als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Kommune begriffen und ihr eine politikfeldübergreifende und gesamtgesellschaftliche Bedeutung beigemessen wird. 


Fokussierung 

Das Inklusionsverständnis der UN-BRK kann keineswegs isoliert im Themenfeld „Behinderung“ betrachtet werden. Es lässt sich unmittelbar auf andere Formen von Ausgrenzungen übertragen, die sich mit Kategorien wie Alter, soziale und kulturelle Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Religion verbinden. Dennoch soll der Bezug auf Behinderung und chronische Erkrankungen in der Inklusiven Region Landshut in den Vordergrund gestellt werden, auch wenn die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in einer erweiterten Perspektive angegangen werden kann und soll, ist der Bezug auf konkrete Erfahrungen sozialer Ausgrenzung bestimmter Gruppen notwendig, um inklusive Prozesse gezielt zu initiieren.