Budget für Arbeit

Menschen mit Behinderungen wünschen sich für ihr Arbeitsleben mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Diesen Wunsch greift das Budget für Arbeit auf. Es ist im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankert. Das Budget für Arbeit richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die berechtigt sind, in einer Werkstatt zu arbeiten. Mit dem Budget für Arbeit werden sie beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Sie können mit Hilfe des Budgets eine Stelle außerhalb der Werkstatt annehmen.


Was wird vorausgesetzt?

Voraussetzung ist, dass die interessierten Personen voll erwerbsgemindert sind. Erwerbsgemindert heißt: Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer Einschränkungen nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Sie sollen aber fähig sein, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
Der tatsächliche Besuch einer Werkstatt ist nicht notwendig. Es ist ausreichend, wenn die Person einen Anspruch auf Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt hat. Hierzu muss sie eine berufliche Bildungsmaßnahme durchlaufen haben.
 
Welche Leistungen gibt es?
Menschen mit Behinderungen können einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber abschließen. Die Entlohnung muss tarifvertraglich oder ortsüblich sein. 

  • Einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber: Die Höhe ist bis zu 75 Prozent des Arbeitslohnes zum Ausgleich der geringeren Leistungsfähigkeit.
  • Die Kosten für die Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz, falls dies erforderlich ist. Die Anleitung kann durch eine Assistenz erfolgen.
  • Der Arbeitgeber muss Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf der Basis des Arbeitsentgeltes abführen. Es besteht keine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung.

 

Das Budget für Arbeit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.