Unterstützte Beschäftigung

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen und zum Zeitpunkt der Teilnahme keine Aus- bzw. Weiterbildung absolvieren können. Die gesetzliche Grundlage ist der § 38a SGB IX. 

 

Dauer der Förderung

Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu 24 Monate und kann in Einzelfällen um maximal 12 Monate verlängert werden.

 

Leistungen für die Teilnehmenden

Die Unterstützte Beschäftigung gliedert sich in eine Einstiegs-, eine Qualifizierungs- und eine Stabilisierungsphase.
Einstiegssphase: Berufliche Orientierungsmaßnahme (BOM), Schüler*innen von Sonderpädagogischen Förderzentren können, betreut durch den Integrationsfachdienst, Praktika in verschiedenen Betrieben absolvieren, um einen ersten Eindruck von Ausbildungsberufen bzw. Arbeitsstellen zu bekommen. 

Qualifizierungsphase: Unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung im Betrieb

Stabilisierungsphase: Festigung im betrieblichen Alltag mit dem Ziel der dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Betrieb


Ergänzend zum Training am Arbeitsplatz finden regelmäßig berufs- und arbeitsplatzübergreifende Wissensvermittlung und Kompetenztraining zur Förderung der Sozialkompetenz und der Weiterentwicklung der Persönlichkeit bei einem Bildungsträger statt.
Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch die Agentur für Arbeit. Diese übernimmt auch die Teilnahmekosten.
Das Inklusionsamt kann gegebenenfalls während der anschließenden Beschäftigung die künftige Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter bei Bedarf mit Berufsbegleitung am Arbeitsplatz unterstützen.