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Handlungsfeld 1: Frühe Förderung, Bildung und lebenslanges Lernen

Maßnahme 1
Schaffung einer heilpädagogischen Kindertagesstätte für Kinder mit besonderem Förderbedarf im Vorschulalter bzw. Einrichtung von heilpädagogischen Betreuungsplätzen innerhalb von neuen Kindertageseinrichtungen

Beschreibung der Maßnahme

Heilpädagogische Tagesstätten (HPTs) nehmen Kinder auf, die zur Teilhabe an Bildung einer besonderen Betreuung und Förderung tagsüber in einem institutionellen Setting bedürfen und bieten in kleinen Gruppen vor allem individuelle heilpädagogische und therapeutische Förderung sowie unterstützende Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildung und am Leben der Gemeinschaft.
In der Region Landshut gibt es bereits HPTs für Kinder im Schulalter. Jedoch besteht auch ein Bedarf für Kinder ab 3 Jahren, die schwerst-mehrfach behindert sind, tiefgreifende Entwicklungsstörungen haben, psychiatrische Störungsbilder oder massiv anhaltende Verhaltensauffälligkeiten vorweisen. Diese Kinder bedürfen einer intensiv-pädagogischen Betreuung, mit entsprechend angepassten konzeptionellen, personellen und räumlichen Angebotsstrukturen.
Um diesen Bedarf decken zu können, soll in der Region Landshut eine Heilpädagogische Kindertagesstätte für Kinder im Alter von 3-6 Jahren geschaffen bzw. in neuen Kindertagesstätten heilpädagogische Betreuungsplätze/ heilpädagogische Gruppen eingerichtet werden.

Zuständigkeit/ weitere Akteure
  • Jugendämter der Kommunen

  • Bezirk Niederbayern

  • Träger von Kindertageseinrichtungen

Zeitrahmen / Stand der Umsetzung
  • bis 2027

  • aktuell noch nicht in Bearbeitung

Empfehlungen an Kommunen 

Heilpädagogische Betreuungsplätze in neuen Einrichtungen schaffen und/oder
Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in den Regeleinrichtungen vorhalten

Maßnahme 2
Fortbildungen für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung und Träger von Kindertagesbetreuungseinrichtungen

Beschreibung der Maßnahme

Um die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu inklusiven Einrichtungen zu fördern, zu unterstützen und voranzubringen, werden Fortbildungen zum Thema „Inklusion in der Kindertagesbetreuung“ in verschiedenen Formaten, wie Fachtagen oder thematischen Fortbildungsreihen angeboten.
Mögliche Inhalte des Fortbildungsangebots:

  • Behinderungsarten – Bedürfnisse (auch medizinische Informationen)

  • Best-Practice-Beispiele

  • Ausstattung (Möbel, Spiele, …)

  • Wie stelle ich Anträge auf I-Status?

  • Hilfsmittel

  • (Kita-) Assistenz

  • Besondere Ernährung

  • Medikamentengabe

  • ….

Zuständigkeit/ weitere Akteure
  • Jugendämter der Kommune

  • Amt für Kindertagesbetreuung der Stadt Landshut

  • Bezirk Niederbayern

  • Mediziner

  • Fachkräfte

  • Heil- und Sonderpädagogik

  • Bildungsregion

Zeitrahmen / Stand der Umsetzung

in Bearbeitung

Empfehlungen an Kommunen und Träger

Personal für Fortbildungen motivieren, freistellen und die Fortbildungen finanzieren

Maßnahme 3
Sensibilisierung von Eltern / Erziehungsberechtigten zum Thema Inklusion in Bildungseinrichtungen durch Veranstaltungen und Informationen

Beschreibung der Maßnahme

Kinder haben das Recht auf bestmögliche, gemeinsame Bildung. Durch die gemein-same Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen soll allen Kindern soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit beim Aufwachsen ermöglicht werden, damit sie ihr Leben, soweit wie möglich unabhängig und selbstbestimmt leben können. Es soll für alle Kinder eine Selbstverständlichkeit sein, miteinander zu lernen, zu spielen und aufzuwachsen. Inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen legen den Grundstein für eine Lebenswelt ohne Ausgrenzung.
Allerdings gibt es immer wieder Vorbehalte gegenüber Inklusion in Kindertageseinrichtungen, insbesondere von Eltern, deren Kinder keinen besonderen Förderbedarf haben und aktuell noch nicht von einer Behinderung betroffen sind.
Durch regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltungen sowie Informationsmaterial soll stärker herausgestellt werden, dass alle Kinder von Inklusion profitieren. Die Informationen sollen auch für Menschen mit Migrationshintergrund in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen.

Zuständigkeit/ weitere Akteure
  • Schulberatungsstelle

  • Fachaufsicht Kindertagesbetreuung

  • Staatliches Schulamt

  • Bildungsregion

  • Bildungseinrichtungen

  • Behindertenbeirat

  • Amt für Migration und Integration

  • Integrationsbeauftragte

  • ehrenamtliche Beauftragte

Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung

2026

 

Maßnahme 4
Übersicht über Hilfs- und Fördermöglichkeiten nach Altersgruppen für Eltern von Kindern mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Kindern

Beschreibung der Maßnahme

Kinder mit Behinderungen haben häufig einen Anspruch auf verschiedene Hilfen: Frühförderung, Pflege, Reha, Förderung von Umbaumaßnahmen etc.
Für Eltern ist es oft schwer, einen Überblick zu behalten, welche Hilfen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind, wo die Hilfen beantragt werden und wo die Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können. Immer wieder ist unter Betroffenen von einem „Dschungel“ an Hilfen und Fördermöglichkeiten die Rede.
Deshalb soll künftig auf der Homepage der Inklusiven Region Landshut ein Überblick gegeben werden, wo betroffene Eltern Beratung finden, welches die wichtigsten finanziellen Leistungen sind, die ihnen zustehen, und in welchem Alter der Kinder entsprechende Hilfen sinnvoll wären, um einen bestimmten Förderzeitpunkt nicht zu verpassen.
Die Informationen werden ebenfalls als Handreichung zur Verfügung gestellt. Fachkräfte der Bildungseinrichtungen werden im Rahmen der Fortbildung (siehe Maßnahme 2) entsprechend geschult.

Zuständigkeit/ weitere Akteure

Behindertenbeauftragte in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden und Fachstellen

Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung

in Bearbeitung, Fertigstellung wahrscheinlich im Jahr 2025

Empfehlungen an Kommunen

Weitergabe der Information an Kindertageseinrichtungen

Maßnahme 5
Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept für Schulbegleitungen - Intensive Vernetzung Schule - Träger – Jugendhilfe / Bezirk

Beschreibung der Maßnahme

Schulbegleitungen sind zu einem wichtigen Bestandteil der Schullandschaft geworden. Immer öfter werden sie angefordert, um einzelnen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Schule und Unterricht zu ermöglichen. Die Inklusion von Schülern mit Behinderung ist umso erfolgreicher, je besser die Kooperation von Schulbegleitungen und Lehrkräften gelingt und je besser die Schulbegleitungen auf den Bedarf der Schüler eingehen können.
Unsere Ziele…

  • einheitliche Basis - Standards für die Schulung aller Schulbegleitungen in der INKLUSIVEN REGION LANDSHUT für die Träger zu empfehlen

  • den Schulleitungen und Lehrkräften verbindliche Informationen über den Einsatz und die Schulung von Schulbegleitungen zu geben

  • alle Beteiligten auf die Maßnahme vorzubereiten/während der Maßnahme zu begleiten
    mit gemeinsam entwickelten Standards eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen.


Vorgehensweise:

  1. Ausbildungskonzept (fertige Bausteine /auch online)

  2. Fortbildungskonzept und Begleitung während der Tätigkeit für Schulbegleitungen/ bei der Zusammenarbeit mit Schulbegleitungen

  3. Erstellung einheitlicher Handouts zu den Bereichen:

    • Kennenlernen Schule / Träger / Eltern / Kind

    • Hilfeplangesprächsprotokoll

    • Übersicht Aufgaben einer Schulbegleitung (inkl. Rechtliche Vorgaben)

Zuständigkeit

Arbeitskreis „Schulbegleitungen“ der Inklusiven Region

Zeitrahmen/Stand der Umsetzung

in Bearbeitung

Maßnahme 6
Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept für Individualbegleitungen - Intensive Vernetzung Kita - Träger – Jugendhilfe / Bezirk

Beschreibung der Maßnahme

Individualbegleitungen sind zu einem wichtigen Bestandteil der Kindertagesstätten geworden. Immer öfter werden sie angefordert, um einzelnen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe in der Kindertagesstätte zu ermöglichen. Die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist umso erfolgreicher, je besser die Kooperation von Individualbegleitungen und Pädagogen gelingt und je besser die Individualbegleitungen auf den Bedarf der Kinder und Jugendlichen eingehen können.
Unsere Ziele…

  • einheitliche Basis - Standards für die Schulung aller Individualbegleitungen in der INKLUSIVEN REGION LANDSHUT für die Träger festzulegen

  • alle eingesetzten Individualbegleitungen fortzubilden und zu begleiten

  • den Pädagogen verbindliche Informationen über den Einsatz und die Schulung von Individualbegleitungen zu geben

Dies geschieht in enger Kooperation mit dem AK Schulbegleitung.
Vorgehensweise:

  1. Ausbildungskonzept (fertige Bausteine /auch online)

  2. Fortbildungskonzept und Begleitung während der Tätigkeit für Individualbegleitungen/ bei der Zusammenarbeit mit Individualbegleitungen

  3. Erstellung einheitlicher Handouts zu den Bereichen:

    • 1. Kennenlernen Kita / Träger / Eltern / Kind

    • Hilfeplangesprächsprotokoll

    • Übersicht Aufgaben einer Individualbegleitung

Zuständigkeit

Arbeitskreis „Individualbegleitungen“ der Inklusiven Region

Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung

In Bearbeitung

Maßnahme 7
Jugendlichen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Jugendlichen durch Informationen über Fördermöglichkeiten Ausbildungs- und Berufschancen auf den ersten Arbeitsmarkt eröffnen

Beschreibung der Maßnahme

Viele Auszubildende mit Behinderungen benötigen keine besonderen Hilfen oder Unterstützung am Arbeitsplatz. Doch für diejenigen, die solche Hilfen benötigen, gibt es eine Vielzahl an Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten.
Bereits in einer ausbildungsvorbereitenden Phase kann das Unternehmen bei der Ausbildungsstellenakquise unterstützt und während der kompletten Ausbildungszeit durch externe Bildungseinrichtungen begleitet werden (Nachhilfe, Vorbereitungen auf Prüfungen, Unterstützung bei Alltagsproblemen).
Die Förderung der barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes oder Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung sind außerdem möglich.
Doch welche von diesen Möglichkeiten stehen Arbeitsgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen möchten, oder den Betroffenen selbst zu?
Informationen zur Beschäftigung oder Förderung von Auszubildenden mit Behinderungen sowie einen Überblick über vorhandene (Beratungs-) Angebote werden für die unterschiedlichen Zielgruppen, (Auszubildende, Eltern, Lehrpersonal und Arbeitgeber) erarbeitet und in Form von Fortbildungen, Informationsbroschüren, auf Berufsinformationsmessen und Online-Plattformen, wie beispielsweise „Meine Zukunft Landshut“, zur Verfügung gestellt.

Zuständigkeit

Runder Tisch Inklusion im Arbeitsleben

Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung

2026

Empfehlungen an Kommunen

Weitergabe der Informationen an ortsansässige Unternehmen/Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen

Maßnahme 8
Schaffung von inklusiven Angeboten in der Erwachsenenbildung und Entwicklung von Kursen speziell für Menschen mit Behinderung

Beschreibung der Maßnahme

Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung und ein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Deshalb sollten Volkshochschulen und andere Träger der Erwachsenenbildung in Lage, Ausstattung und Angeboten barrierefrei und inklusiv und somit für alle Menschen - ob mit oder ohne Behinderung - zugänglich sein.
Aus diesen Gründen entwickelt zunächst die Volkshochschule Landshuter Land ein inklusives Erwachsenenbildungskonzept, um zukünftig ein entsprechendes Kursangebot zu etablieren.
Bevor das inklusive Erwachsenenbildungsangebot geschaffen wird, wird geprüft, inwieweit das bestehende Angebot barrierefrei und für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Außerdem wird gemeinsam mit Interessenverbänden abgefragt, welches Kursangebot den Wünschen der Zielgruppe entspricht.
Das inklusive Kursangebot wird künftig barrierefrei beworben und zugänglich sein (barrierefreie Räume, barrierefreier Internetauftritt sowie einfache Kursbuchung etc.). Bei der Veröffentlichung des derzeit bestehenden Angebots sollen zukünftig Piktogramme genutzt werden, die Hinweise zur Barrierefreiheit geben.
Langfristig wird eine Kooperation mit weiteren Trägern der Erwachsenenbildung angestrebt, um in der Region Landshut ein umfangreiches und inklusives Angebot für alle Menschen zu schaffen.

Zuständigkeit
  • VHS Landshuter Land,

  • Behindertenbeauftragte

  • Träger der Erwachsenenbildung

Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung

2024-2028

Empfehlungen an Träger und Kommunen

Ebenfalls ein inklusives Erwachsenenbildungsangebot schaffen, finanzielle Mittel und weitere Ressourcen zur Verfügung stellen.

 

Piktogramm Bildung