Handlungsfeld 6: Recht, Freiheit und Schutz
Maßnahme 33
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung durch die Gründung eines Behindertenbeirates im Landkreis Landshut stärken
Beschreibung der Maßnahmen
Im Landkreis Landshut wird ein Behindertenbeirat eingerichtet, welcher als ehrenamtlich arbeitendes Gremium die Interessen von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen sowie deren Umfeld im Landkreis Landshut unterstützt und vertritt.
Die Mitglieder des Beirats beraten Politik und Verwaltung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, greifen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf und stoßen durch Öffentlichkeitsarbeit Diskussionen an.
Der Landkreis Landshut erarbeitet eine entsprechende Satzung und ruft die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung, Angehörige von Menschen mit Behinderung oder deren gesetzliche Vertreter dazu auf, sich im Behindertenbeirat zu engagieren.
Die Behindertenbeauftragte steht dem Behindertenbeirat beratend zur Seite.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Behindertenbeauftragte
Zeitrahmen/Stand der Umsetzung
Gründung Behindertenbeirat im Herbst 2024 erfolgt.
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Gründung eines Behindertenbeirats auf Gemeindeebene
Benennung von Behindertenbeauftragten
Maßnahme 34
Überprüfung und Anpassung der Satzungen von Stadt und Landkreis Landshut (Ortsrecht)
Beschreibung der Maßnahme
Die Satzungen der Kommunen werden laufend auf Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft. Wo die Belange von Menschen mit Behinderungen gemäß UN-BRK nicht ausreichend berücksichtigt sind, werden die Formulierungen entsprechend geändert.
Für die Prüfung der Satzungen wird eine Expertengruppe aus Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragten gebildet.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Behindertenbeauftragte
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
ab 2026 fortlaufend
Empfehlungen an die Kommunen des Landkreises
Prüfung der Satzungen auf Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention
Maßnahme 35
Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen ausbauen und durch Vernetzung der Beratungsstellen im Bereich der Behindertenarbeit verbessern – bis hin zur Einrichtung eines Inklusionsstützpunktes
In der Region Landshut gibt es ein vielfältiges Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige. Trotz des vorhandenen Angebots ist der Beratungsbedarf von Menschen mit Behinderungen nach wie vor sehr hoch und wird durch das bestehende Angebot nicht ausreichend gedeckt.
Durch die Vielfältigkeit und Spezialisierung des Angebots scheint das bestehende Angebot für die Ratsuchenden nicht gut auffindbar, zugänglich und erreichbar zu sein. Für Ratsuchende ist es teilweise nicht ausreichend ersichtlich, welche Anlaufstelle zu welchem Thema berät.
Weiterhin gibt es das Problem der Schnittstellen, wenn verschiedene Stellen aufgrund von unterschiedlichen Problemlagen aufgesucht werden müssen.
Um den hohen Beratungsbedarf besser gerecht zu werden, bauen Stadt und Landkreis Landshut das Netzwerk der Beratungsstellen aus, organisieren regelmäßige Treffen und erarbeiten gemeinsam mit den beteiligten Beratungsstellen/Leistungsanbietern ein Konzept für ein Beratungsnetzwerk bis hin zu einem Inklusionsstützpunkt, an dem Inklusionslotsen angesiedelt sind.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Behindertenbeauftragte
Beratungsstellen
Leistungsanbieter
Kostenträger
Zeitrahmen/Stand der Umsetzung
ab 2024
Empfehlungen an die Kommunen des Landkreises
Übersicht über Angebot erstellen
Maßnahme 36
Einführung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS) in der Verwaltung, sowie Schulungen von Mitarbeitern
Beschreibung der Maßnahme
Stadt und Landkreis Landshut stellen wichtige Informationen sowie Dokumente, Merkblätter zu Formularen, Anträge und Bescheide in Leichter Sprache und DGS zur Verfügung. Außerdem wird ein Schulungskonzept für Mitarbeiter erstellt, um diese in und über die Leichte Sprache zu schulen.
Das Konzept wird u.a. folgende Inhalte aufgreifen:
Allgemeine Informationen zu Leichter Sprache
Regelwerke, Bezug zur Handreichung für Mitarbeiter der Verwaltung
Abgrenzung zu anderen Sprachvarietäten (Einfache Sprache, Bürgernahe Verwaltungssprache)
Prozessbeschreibung „Übersetzungsprojekte in Leichte Sprache“ und „Prüfen von Texten in Leichter Sprache“
Prüfsiegel und Zertifikate
Hinweise zur Bebilderung
Softwaretools zur Verständlichkeitsprüfung
Weiterhin werden den Mitarbeitern Schulungen in DGS angeboten.
Zuständigkeit/ Akteure
Kommune
Behindertenbeauftragte
Verwaltungsleitung
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Zeitrahmen/Stand der Umsetzung
ab 2026
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Kommunen des Landkreises stellen ebenfalls wichtige Informationen und Dokumente in Leichter Sprache und DGS zur Verfügung und schulen die Mitarbeiter zu diesen Themen.
Maßnahme 37
Fortbildungen zum Thema „Rechtliche Betreuung und Vollmacht“ - Erarbeitung eines Fortbildungskonzeptes
Beschreibung der Maßnahme
Derzeit werden von den Betreuungsstellen in Stadt und Landkreis Landshut regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen angeboten.
Um dieses Angebot zu optimieren und bekannter zu machen, wird ein Fortbildungskonzept mit folgenden Inhalten erarbeitet:
Informationen zur gesetzlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht
Reform der rechtlichen Betreuung
Andere Hilfen
Ehegattenvertretungsrecht
Aufgaben der Betreuungsbehörde
Informationen zur rechtlichen Betreuung für junge Menschen, die volljährig werden
…
Das Fortbildungskonzept enthält Fortbildungsinhalte für die verschiedenen Zielgruppen, wie Einrichtungen der Behindertenhilfe, Ärzte, ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, Angehörige etc. und wird in Ansprache mit dem Betreuungsverein erstellt.
Zuständigkeit/ Akteure
Betreuungsstelle
Betreuungsverein
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
Es wurde im Laufe des Jahres 2024 ein Fortbildungskonzept Betreuungsstellen erarbeitet. Seit 2023 gibt es außerdem den Betreuungsverein der Katholischen Jugendfürsorge in Landshut, welcher Interessierte zur "Gesetzlichen Betreuung" sowie zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung berät. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Betreuungsvereins.
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Bürgerinnen und Bürger auf die beratende Funktion der Betreuungsstellen von Stadt und Landkreis Landshut aufmerksam machen.
Flyer und Informationsmaterial der Betreuungsstellen in der Gemeinde auslegen.
Maßnahme 38
Verbesserung des Schutzes von Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, durch die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der örtlichen FQA – Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht) als Beschwerdestelle
Beschreibung der Maßnahme
Der Bekanntheitsgrad der örtlichen FQA als Beschwerdestelle soll für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die in Einrichtungen leben, durch Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Handzettel, Informationsveranstaltungen) sowie durch strukturell eingebettete Informationen (z. B. bei Einzug der Bewohner, Gespräche mit Angehörigen) erhöht werden.
Die Bewohnervertretungen sollen ebenfalls so informiert und befähigt werden, dass sie diese Information an andere Bewohner weitergeben können.
Zuständigkeit/ Akteure
Örtliche FQA
Einrichtungen
Zeitrahmen/ Stand der Umsetzung
2025/2026
Empfehlungen an Kommunen des Landkreises
Unterstützung bei der Umsetzung in den Einrichtungen anbieten
Gemeindemitarbeiter über die FQA als Beschwerdestelle informieren/schulen
