Landshuter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt
Landshuter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt
UN-Behindertenrechtskonvention
2007 haben die Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet, welches die Rechte aller Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt festschreibt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat diesen Vertrag am 26. März 2009 rechtsverbindlich in Kraft gesetzt.
Im Zentrum der Behindertenrechtskonvention steht das Recht aller Menschen auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Für den Bereich „Arbeit und Beschäftigung“ wird in Art. 27 das Recht auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ formuliert.
Die Umsetzung der UN-Konvention erfordert ein neues Denken in allen Bereichen der Gesellschaft: Nicht mehr der behinderte Mensch hat sich an die gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen, sondern die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass alle Menschen teilhaben können.
Es braucht fördernde Strukturen, Unterstützungsangebote, aber auch den Abbau von baulichen und anderen Barrieren sowie die Reduzierung von strukturellen Benachteiligungen. Insbesondere braucht es die Bereitschaft aller – der Menschen mit und ohne Behinderung – zur gleichberechtigten, inklusiven Gestaltung der gemeinsamen Gesellschaft.
Aktionsplan Inklusion
Um durch die Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK die Teilhabechancen der Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu erhöhen, haben Stadt und Landkreis Landshut im Juli 2023 den Aktionsplan Inklusion verabschiedet, welcher 47 Maßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern beschreibt. Die Maßnahmen im Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ haben das Ziel, den Arbeitsmarkt und das Arbeitsumfeld inklusiver zu gestalten und für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.
Runder Tisch Inklusion im Arbeitsleben
Um diesen Prozess zu koordinieren, zu gestalten und vorwärtszubringen, wurde der „Runde Tisch Inklusion im Arbeitsleben“ gegründet. Der Runde Tisch möchte die unterschiedlichen Akteure im Bereich Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung zusammenbringen.
Gerade im Arbeitsleben verlangt Inklusion einen Paradigmenwechsel und in allen Bereichen des Wirtschaftslebens einen grundlegenden Umdenkprozess. Hierzu benötigen wir eine enge Kooperation zwischen Wirtschaft, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Leistungsträgern, Arbeitsförderung und Politik.
Es geht vor allem darum, einen ressourcenorientierten Blick auf Menschen mit Behinderung zu fördern. Die Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung sollte als wertvoller Beitrag für alle Wirtschaftszweige sowie für die Gesellschaft als Ganzes anerkannt werden.
Idee
Mit Unterstützung von Repräsentantinnen und Repräsentanten des politischen, kirchlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sollen (neue) Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung erschlossen werden.
Der „Runde Tisch Inklusion im Arbeitsleben“ will dazu einen nachhaltigen Beitrag leisten.
Ziele
Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern
Zusammenarbeit und Kooperation von Unternehmen mit Einrichtungen der Behindertenhilfe fördern
Inklusion mit seinen Hauptzielen – Barrierefreiheit, Selbstbestimmung, Teilhabe – im Bereich des Arbeitslebens als Leitgedanken verankern
Netzwerk- und Informationsarbeit leisten
Weitere Unterstützer für den „Runden Tisch“ gewinnen
Landshuter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt - Einfache Sprache
UN-Behindertenrechtskonvention
Im Jahr 2007 haben die Vereinten Nationen (UN) ein Gesetz unterschrieben.
Dieses Gesetz heißt „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“.
Es sagt, dass alle Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben.
Deutschland hat dieses Gesetz am 26. März 2009 übernommen.
Das wichtigste Ziel des Gesetzes ist, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Im Bereich „Arbeit und Beschäftigung“ sagt das Gesetz, dass Menschen mit Behinderungen auch das Recht haben, Arbeit zu bekommen und daran teilzunehmen.
Was muss sich ändern?
Damit dieses Gesetz gut umgesetzt wird, muss sich die Gesellschaft verändern.
Menschen mit Behinderung sollen sich nicht anpassen müssen.
Vielmehr müssen die Gesellschaft und die Arbeitswelt so verändert werden, dass alle Menschen mitmachen können.
Es müssen bessere Bedingungen geschaffen werden, zum Beispiel durch Hilfsangebote und den Abbau von Barrieren. Menschen mit und ohne Behinderung sollen gleichberechtigt zusammenarbeiten und leben.
Aktionsplan Inklusion
Damit Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens besser mitmachen können, hat die Stadt und der Landkreis Landshut im Juli 2023 einen „Aktionsplan Inklusion“ beschlossen.
Dieser Plan beschreibt 47 Maßnahmen, wie Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe erhalten.
Ein Ziel dieses Plans ist auch, dass der Arbeitsmarkt inklusiver wird.
Das bedeutet, dass der Arbeitsmarkt auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht wird.
Runder Tisch Inklusion im Arbeitsleben
Um diese Veränderungen umzusetzen, wurde der „Runde Tisch Inklusion im Arbeitsleben“ gegründet.
An diesem Tisch treffen sich viele verschiedene Menschen, die sich mit Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Um Inklusion im Arbeitsleben zu erreichen, müssen alle mitmachen: Unternehmen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Politiker und andere.
Die Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung soll als wertvoll anerkannt werden.
Idee
Mit Unterstützung von Politikern, Kirchen, der Gesellschaft und der Wirtschaft sollen neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen werden.
Der „Runde Tisch Inklusion im Arbeitsleben“ möchte dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Ziele
Mehr Menschen mit Behinderung sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Unternehmen sollen mehr mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten.
Inklusion – das bedeutet Barrierefreiheit, Selbstbestimmung und Teilhabe – soll im Arbeitsleben wichtig werden.
Es soll mehr Informationen und Netzwerke für Inklusion geben.
Es sollen noch mehr Unterstützer für den „Runden Tisch“ gewonnen werden.