Landshuter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt
UN-Behindertenrechtskonvention
2007 haben die Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet, welches die Rechte aller Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt festschreibt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat diesen Vertrag am 26. März 2009 rechtsverbindlich in Kraft gesetzt.
Im Zentrum der Behindertenrechtskonvention steht das Recht aller Menschen auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Für den Bereich „Arbeit und Beschäftigung“ wird in Art. 27 das Recht auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ formuliert.
Die Umsetzung der UN-Konvention erfordert ein neues Denken in allen Bereichen der Gesellschaft: Nicht mehr der behinderte Mensch hat sich an die gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen, sondern die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass alle Menschen teilhaben können.
Es braucht fördernde Strukturen, Unterstützungsangebote, aber auch den Abbau von baulichen und anderen Barrieren sowie die Reduzierung von strukturellen Benachteiligungen. Insbesondere braucht es die Bereitschaft aller – der Menschen mit und ohne Behinderung – zur gleichberechtigten, inklusiven Gestaltung der gemeinsamen Gesellschaft.
Aktionsplan Inklusion
Um durch die Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK die Teilhabechancen der Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu erhöhen, haben Stadt und Landkreis Landshut im Juli 2023 den Aktionsplan Inklusion verabschiedet, welcher 47 Maßnahmen in acht verschiedenen Handlungsfeldern beschreibt. Die Maßnahmen im Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ haben das Ziel, den Arbeitsmarkt und das Arbeitsumfeld inklusiver zu gestalten und für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen.
Runder Tisch Inklusion im Arbeitsleben
Um diesen Prozess zu koordinieren, zu gestalten und vorwärtszubringen, wurde der „Runde Tisch Inklusion im Arbeitsleben“ gegründet. Der Runde Tisch möchte die unterschiedlichen Akteure im Bereich Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung zusammenbringen.
Gerade im Arbeitsleben verlangt Inklusion einen Paradigmenwechsel und in allen Bereichen des Wirtschaftslebens einen grundlegenden Umdenkprozess. Hierzu benötigen wir eine enge Kooperation zwischen Wirtschaft, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Leistungsträgern, Arbeitsförderung und Politik.
Es geht vor allem darum, einen ressourcenorientierten Blick auf Menschen mit Behinderung zu fördern. Die Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung sollte als wertvoller Beitrag für alle Wirtschaftszweige sowie für die Gesellschaft als Ganzes anerkannt werden.
Idee
Mit Unterstützung von Repräsentantinnen und Repräsentanten des politischen, kirchlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sollen (neue) Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung erschlossen werden.
Der „Runde Tisch Inklusion im Arbeitsleben“ will dazu einen nachhaltigen Beitrag leisten.
Ziele
Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern
Zusammenarbeit und Kooperation von Unternehmen mit Einrichtungen der Behindertenhilfe fördern
Inklusion mit seinen Hauptzielen – Barrierefreiheit, Selbstbestimmung, Teilhabe – im Bereich des Arbeitslebens als Leitgedanken verankern
Netzwerk- und Informationsarbeit leisten
Weitere Unterstützer für den „Runden Tisch“ gewinnen